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Beim Umgang mit Naturgefahren ist ein Paradigmenwechsel von einer reinen Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur gefordert. Im Vergleich zu den relativ häufig auftretenden Naturgefahren (Lawinen, Hochwasser) weist die Vorbeugung von seltenen Gefahren wie Erdbeben noch erhebliche Lücken auf. Eine gesamtheitliche Betrachtung von Naturgefahren ist notwendig und die Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT) schlägt für die Erdbeben eine Doppelstrategie vor: Kurz- und mittelfristig Massnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu treffen; Überprüfung der verfassungsmässigen Grundlagen und Zusammenfassung in einem Naturgefahrenartikel.
* Dipl. Ing. Andreas Götz, Präsident der Nationalen Plattform Naturgefahren (PLANAT).
Mit der Einsetzung der ausserparlamentarischen Kommission «Plattform Naturgefahren» (PLANAT) hat der Bundesrat 1997 seinem Willen Ausdruck gegeben, die Vorbeugung im Bereich Naturgefahren zu verbessern. PLANAT hat die Situation im Bereich Naturgefahren analysiert und festgestellt, dass die Vorbeugung je nach Gefahrenart unterschiedlich fortgeschritten ist. Im Vergleich zu den relativ häufig auftretenden Naturgefahren wie Lawinen, Hochwasser, weist die Vorbeugung von seltenen Gefahren wie Erdbeben noch erhebliche Lücken auf. In der Antwort zur Motion Epiney (16.12.1998, Erdbebenvorsorgliche Massnahmen), bestätigt der Bundesrat diese Lücken und Handlungsbedarf.
PLANAT hat sich im Arbeitsprogramm 1998-2000 zum Ziel gesetzt, auf dem Gebiet des Erdbebenrisikos Verbesserungsmassnahmen auszuarbeiten und möglichst rasch ein Massnahmenkonzept basierend auf einer Kosten-Wirksamkeits Analyse verschiedener Vorschläge zu erstellen. Erste Massnahmenvorschläge liegen vor und richten sich primär an den Bund im Kontext der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das vorgesehene Massnahmenkonzept sieht jedoch auch die Einbindung und Sensibilisierung anderer Adressaten, z.B. der Kantone und Privater, vor. Es sind Massnahmen in den Bereichen Rechtsetzung und Normenwesen, Gefährdungsanalyse und Grundlagenbeschaffung, Objektspezifische Massnahmen, Ausbildung und Information, Bevölkerungsschutz und Einsatzdienste sowie Forschung. Diese Massnahmenvorschläge müssen noch verfeinert, quantifiziert und nach Prioritäten gegliedert werden.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen empfiehlt PLANAT eine Doppelstrategie: Zum einen gilt es, kurz- und mittelfristig Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes zur Verbesserung der Erdbebensicherheit zu treffen. Zum andern ist sowohl eine Überprüfung der Erfordernisse von verfassungsmässigen Grundlagen bezüglich Erdbeben als auch eine Zusammenfassung aller verfassungsmässigen Grundlagen in einem Gesamtartikel betreffend Naturgefahren angezeigt.
PLANAT ist der Überzeugung, dass sich die Planung des Schutzes im Bereich Naturgefahren nicht nur darauf beschränken darf, innerhalb der sektoriellen Zuständigkeitsbereiche einzelne Werte vor bestimmten Gefahrenarten zu schützen, sondern dass die Interessen der Gesellschaft für die Vorbeugung im Bereich Naturgefahren gesamtheitlich und interdisziplinär wahrgenommen werden müssen. Beim Umgang mit Naturgefahren ist angesichts der skizzierten Veränderungen ein Paradigmenwechsel von einer reinen Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur gefordert. Dieser Wechsel lässt sich wie folgt charakterisieren: |